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   BSG, 02.05.2005 - B 4 RA 212/04 B   

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https://dejure.org/2005,100793
BSG, 02.05.2005 - B 4 RA 212/04 B (https://dejure.org/2005,100793)
BSG, Entscheidung vom 02.05.2005 - B 4 RA 212/04 B (https://dejure.org/2005,100793)
BSG, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - B 4 RA 212/04 B (https://dejure.org/2005,100793)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Hessen, 23.08.2013 - L 5 R 359/12

    Fiktion eines früheren Überprüfungsantrages im Wege des sozialrechtlichen

    Zu diesem Zeitpunkt sei bereits klar gewesen, dass der von den Rentenversicherungsträgern zunächst gefasste Beschluss, die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 1996 (AZ: 4 RA 31/96) nicht umzusetzen, keinen Bestand haben könne, nachdem das Bundessozialgericht in einer weiteren Entscheidung betreffend die Nichtzulassung der Revision an die im Urteil vom 24. Oktober 1996 vertretene Rechtsauffassung angeknüpft habe (BSG, Beschluss vom 2. Mai 2005 - B 4 RA 212/04 B) und somit eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Punkt nicht mehr zu erwarten gewesen sei.

    Ergänzend trägt die Beklagte vor, es sei erst mit der zweiten Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Problematik der Weiterzahlung befristeter Erwerbsminderungsrenten vom 2. Mai 2005 (AZ: B 4 RA 212/04 B) klar gewesen, dass die dem vorausgehende Entscheidung vom 24. Oktober 1996 (AZ: 4 RA 31/96) umgesetzt werden müsse, weil eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem Punkte im Sinne der von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung nicht mehr zu erwarten war.

    Diese Gesetzesänderung ist als unmittelbare Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 1996 (AZ: 4 RA 31/96) und die entsprechende Bestätigung durch den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 2. Mai 2005 (AZ: B 4 RA 212/04 B) zu sehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - L 22 R 381/11

    Herstellungsanspruch

    In dieser Situation habe erst die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde am 02.05.2005 (Az.: B 4 RA 212/04) insoweit Klarheit gebracht, dass die Beklagte für Fälle der Weitergewährung einer nach dem SGB VI bewilligten Rente nicht mit einer anderen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechnen konnte.

    Mit Beschluss vom 02. Mai 2005, B 4 RA 212/04 R habe das BSG eine gegen einen Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2004 (L 16 R 37/04) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

    Ein solcher geeigneter Fall habe vorliegend spätestens durch die Entscheidung des BSG vom 05. Mai 2005 - B 4 RA 212/04 B vorgelegen, da nach dieser auf Seiten der Beklagten kein Zweifel mehr bestehen durfte.

  • LSG Hamburg, 05.09.2012 - L 2 R 50/10
    Danach müsse die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf dessen Urteil vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 31/96 und auf dessen Beschluss vom 2. Mai 2005 - B 4 RA 212/04 B) beachtet werden, nach der bei der nahtlosen Weitergewährung einer Rente auf Zeit ein neuer Leistungsfall mit der Folge eintrete, dass die Rente unter Zugrundelegung der im Zeitpunkt der Weitergewährung geltenden Berechnungsvorschriften neu zu berechnen sei.
  • SG Reutlingen, 13.12.2007 - S 3 AS 3000/07

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wirksame

    Der Gesetzgeber reagierte damit auf die gegenteilige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.10.1996, 4 RA 31/96, Beschluss vom 02.05.2005, B 4 RA 212/04 B), die in der Weitergewährung einer Zeitrente einen neuen Leistungsfall sah und damit einen neuen Rentenbeginn annahm.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2006 - L 16 R 238/06

    Neue Rechtsgrundlage für die weitere Befristung von Renten, die aus medizinischen

    Der Senat nimmt im Übrigen auf seinen inhaltsgleichen - rechtskräftigen - Beschluss vom 19. Juli 2004 (- L 16 RA 37/04 -) Bezug; die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wurde als unzulässig verworfen (- B 4 RA 212/04 B - ; vgl. auch - B 4 RA 85/05 B - nicht veröffentlicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2017 - L 3 R 590/16
    "Mit der Gesetzesänderung wird auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil des BSG vom 24. Oktober 1996, Az.: 4 RA 31/96; Beschluss des BSG vom 2. Mai 2005, Az.: B 4 RA 212/04 B) reagiert.
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